Residence Permit by Real Estate Investment
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Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilieninvestitionen
Der Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilieninvestitionen in Zypern bietet mehrere Vorteile. Ein Vorteil ist der niedrige Körperschaftssteuersatz des Landes von nur 12,5%, der niedrigste in der EU. Außerdem erhebt Zypern keine Erbschaftssteuer und hat mit 57 Ländern Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung geschlossen.
Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung ist relativ unkompliziert und dauert in der Regel etwa 2 Monate ab Einreichung der Dokumente. Aufgrund der hohen Anzahl von Antragstellern kann die Bearbeitungszeit jedoch länger sein. Unsere qualifizierten Spezialisten können Sie durch die notwendigen Anforderungen und Dokumente für einen schnellen Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilieninvestitionen führen. Wir helfen Ihnen bei der Erledigung des Papierkrams und beantworten alle Fragen, die Sie haben.
Jeder Immobilienkäufer in Zypern kann eine Aufenthaltsgenehmigung im beschleunigten Verfahren beantragen, sofern er bestimmte Kriterien erfüllt.”
Die Voraussetzungen für die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilieninvestitionen in Zypern:
– *Immobilieninvestition:* Für den Kauf einer Immobilie ist eine Mindestzahlung von 300.000 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer erforderlich.
– *Immobilientyp:* Die Immobilie muss neu sein und direkt von einem Bauträger erworben werden. Käufer können bis zu zwei Wohneinheiten erwerben, nicht notwendigerweise von demselben Bauträger.
– *Dokumentation:* Antragsteller müssen eine Eigentumsurkunde oder einen Immobilienkaufvertrag vorlegen.
– *Einkommensvoraussetzung:* Der Käufer muss ein jährliches Einkommen von mindestens 50.000 € nachweisen, mit zusätzlichen 15.000 € für einen Ehepartner und 10.000 € für minderjährige Kinder. Es werden verschiedene Einkommensquellen akzeptiert, wie z.B. Gehälter, Renten, Dividenden, Mieteinnahmen, usw. Das Einkommen muss durch Steuererklärungen oder eine offizielle Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers bestätigt werden. Das Einkommen des Ehepartners kann ebenfalls zum Gesamteinkommen beitragen.
– *Geldquelle:* Die für den Immobilienkauf verwendeten Gelder müssen von außerhalb Zyperns stammen.
– *Prüfung des Strafregisters:* Bewerber müssen eine Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht vorbestraft sind, und zwar sowohl in ihrem Herkunftsland als auch in ihrem Wohnsitzland, falls dieses ein anderes ist.
– *Arbeitsabsicht:* Der Antragsteller und sein Ehegatte müssen erklären, dass sie nicht beabsichtigen, in Zypern zu arbeiten, aber Anteile oder Führungspositionen in in Zypern registrierten Unternehmen halten können, ohne ein Gehalt zu erhalten.
– *Bankbestätigung:* Eine Bescheinigung einer zypriotischen Bank, die die Verfügbarkeit von 50.000 € bestätigt, ist erforderlich.
– *Erklärung:* Käufer und ihre Familienangehörigen müssen erklären, dass sie nicht beabsichtigen, in Zypern zu arbeiten.
– *Zusätzliche Anforderungen für erwachsene Kinder:* Um eine Aufenthaltsgenehmigung für Kinder über 25 und ihre Familien zu erhalten, muss der Wert der Immobilie 600.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer übersteigen. Erwachsene Kinder unter 25 Jahren, die Studenten sind, haben ebenfalls Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Investoren erhalten automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung, und die qualifizierten Spezialisten der Crona Group können bei der Erfüllung aller erforderlichen Bedingungen und Unterlagen behilflich sein.